Ratgeber

Carnet ATA: Exponate zollfrei ins Ausland

Der Zollpass für Messeexponate: Wann Sie ein Carnet ATA brauchen, was hineingehört und welche Fehler den Auftritt kosten.

Wer Exponate auf eine Messe außerhalb der EU bringt, steht vor einem Problem: Die Ware wird eingeführt, aber nicht verkauft — sie kommt wieder mit zurück. Genau dafür gibt es das Carnet ATA. Es ist im Grunde ein Reisepass für Waren und ermöglicht die vorübergehende zollfreie Einfuhr.

Wofür
Vorübergehende zollfreie Einfuhr von Exponaten, Mustern und Ausrüstung
Wann nötig
Nur außerhalb der EU — Schweiz, UK, Norwegen, Türkei und weitere
Innerhalb EU
Nicht erforderlich, freier Warenverkehr
Gültigkeit
In der Regel ein Jahr, mehrere Reisen möglich
Ausgestellt von
Industrie- und Handelskammern

Wann Sie eins brauchen

Immer dann, wenn Ware die EU-Außengrenze überquert und wieder zurückkommt. Die für deutsche Aussteller praktisch wichtigsten Ziele:

  • Schweiz — kein EU-Mitglied, trotz Nachbarschaft und offener Grenzen im Personenverkehr
  • Vereinigtes Königreich — seit dem EU-Austritt Drittland
  • Norwegen — EWR, aber nicht EU-Zollgebiet
  • Türkei, Serbien und weitere — je nach Abkommen

Für Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und alle übrigen EU-Länder brauchen Sie kein Carnet.

Was hineingehört

  • Exponate und Vorführgeräte
  • Warenmuster
  • Werkzeug und Montageausrüstung
  • Messtechnik, Kameras, Laptops für die Vorführung
  • Teilweise auch Standbauteile — Klärung mit der ausstellenden Kammer

Nicht hinein gehören Verbrauchsmaterialien, Give-aways und Prospekte. Alles, was vor Ort verteilt oder verbraucht wird, kommt nicht zurück und muss regulär verzollt werden.

Der Fehler, der am häufigsten passiert

Eine ungenaue Warenliste. Jede Position braucht Bezeichnung, Anzahl, Gewicht und Wert. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht mit — und was auf der Liste steht, muss bei der Rückreise auch wieder dabei sein. Ein verkauftes oder zurückgelassenes Exponat löst eine Nachverzollung aus.

So läuft es ab

6–8 Wochen vorher
Warenliste erstellen
Jede Position einzeln mit Bezeichnung, Anzahl, Gewicht und Wert. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere.
4–6 Wochen vorher
Carnet beantragen
Über die zuständige Industrie- und Handelskammer. Es fallen Gebühr und eine Sicherheitsleistung an.
Ausreise
Abstempeln lassen
Beim Verlassen der EU muss das Carnet vom Zoll abgestempelt werden. Ohne diesen Stempel funktioniert die Rückabwicklung nicht.
Einreise
Erneut vorlegen
Im Zielland wird die Ware gegen die Liste geprüft und eingeführt.
Rückreise
Beide Stempel wiederholen
Ausfuhr aus dem Zielland und Wiedereinfuhr in die EU. Erst mit vollständiger Stempelkette wird die Sicherheitsleistung frei.

Was schiefgehen kann

  • Fehlender Stempel bei der Ausreise — die Rückabwicklung scheitert, die Sicherheitsleistung bleibt gebunden
  • Ware fehlt bei der Rückkehr — verkauft, beschädigt, vergessen: es folgt eine Nachverzollung
  • Liste zu ungenau — der Zoll kann die Abfertigung verweigern
  • Zu spät beantragt — die Bearbeitung braucht Zeit, kurzfristig geht wenig

Häufige Fragen

Übernehmen Sie die Carnet-Abwicklung?

Ja. Für Messen außerhalb der EU erstellen wir die Warenliste für das Standmaterial und wickeln das Carnet mit ab. Für Ihre eigenen Exponate stimmen wir die Liste gemeinsam ab.

Brauche ich für die Schweiz wirklich ein Carnet?

Ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und gehört nicht zum EU-Zollgebiet — trotz offener Grenzen im Personenverkehr.

Was kostet ein Carnet ATA?

Eine Kammergebühr plus eine Sicherheitsleistung, die sich nach dem Warenwert richtet. Die Sicherheitsleistung bekommen Sie nach ordnungsgemäßer Rückabwicklung zurück.

Kann ich Ware auf der Messe verkaufen, die im Carnet steht?

Nicht ohne Weiteres. Verkaufte Ware muss nachverzollt werden. Wenn Verkauf geplant ist, gehört das vorab mit der Kammer geklärt.

Weiterführend: Messeauftritt im Ausland · Messelogistik in Europa · Messebau Europa

Messeauftritt im europäischen Ausland

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